
Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsrecht
29. April 2026Schriftsätze
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18.05.2026 | Bank- und Kapitalmarktrecht:
BGH entscheidet erneut zu Prämiensparverträgen und bezeichnet die Zinsgutachten der Verbraucherzentrale Bayern als „gänzlich unbrauchbar“
In einer neuen Leitsatzentscheidung vom 28. April 2026, XI ZR 61/25, befasst sich XI. Zivilsenat erneut mit Rechtsfragen der Prämiensparverträge, dieses Mal ausschließlich mit den geltend gemachten Nebenforderungen auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten sowie Erstattung der Kosten des Gutachtens der Verbraucherzentrale Bayern.
Eine Sparkasse kann zur Erstattung angemessener vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verpflichtet sein – allerdings nur insoweit, als die Forderung des Kunden objektiv berechtigt war. Dies begründet der BGH mit der vertragsimmanenten Pflicht zur vertragsgemäßen Zinsanpassung bei Unwirksamkeit der Zinsklausel.
Mit deutlichen Worten lehnt der BGH den Anspruch auf Erstattung der Kosten des von der Verbraucherzentrale Bayern erstellten Gutachtens ab:
Das Gutachten der Verbraucherzentrale Bayern, in dem diese – wie vormals Hink und Fischer – mit gleitenden Durchschnittszinsen rechne, sei „gänzlich unbrauchbar“, so dass die vom Sparer aufgewandten Kosten dafür nicht ersatzfähig sind.

Johannes Meinhardt, M.B.A.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


