
Probezeitregelungen in befristeten Arbeitsverhältnissen möglich
23. April 2026Schriftsätze
Empfehlungen
29.04.2026 | Gesellschaftsrecht:
Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsrecht
Der BGH hat sich in dem Urteil vom 10.02.2026 (Az.: II ZR 71/24) erneut mit der Frage beschäftigt, ob freie Hinauskündigungsklauseln im Gesellschaftsrecht wirksam sind.
Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die einem Gesellschafter oder einer Gruppe von Gesellschaftern das Recht einräumt, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, grundsätzlich gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist. Ausnahmsweise sind solche Klauseln wirksam, wenn besondere Umstände diese Klausel rechtfertigen.
Dem BGH lag hier eine Klausel vor, in der ein Mitgesellschafter, der gleichzeitig Geschäftsführer war, nach Beendigung seiner Geschäftsführungstätigkeit aus der Gesellschaft herausgekündigt wurde. Diese „Mitarbeiterklauseln“ rechtfertigen ein solches freies Hinauskündigungsrecht, soweit dieses mit der Beendigung der organ- oder dienstvertraglichen Tätigkeit verbunden wird. Hierbei sei es nicht maßgebend, ob der Geschäftsführer mit seiner Beteiligung kein oder nur ein geringes wirtschaftliches Risiko übernommen habe.
Der BGH bestätigt daher seine bisherige Rechtsprechung über die Möglichkeit sogenannter Mitarbeiterklauseln, bei denen die Gesellschaftszugehörigkeit von der Dauer der Beschäftigung abhängt.
Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht

Dr. Norbert Gieseler
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht


